
Im Kanton Basel Land muss für die selbständige Berufsausübung als Med. Masseur FA eine Praxisbewilligung eingeholt werden. Voraussetzung für die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Med. Masseur FA ist ein Fähigkeitsausweis SRK oder eine vom SRK als gleichwertig anerkannte Ausbildung (siehe Verordnung über Heilberufe )
Einige Kantone kennen dieselben oder ähnliche Voraussetzungen.
An alle anderen Kantone hat der ZVMN Gesuche gestellt, die Voraussetzung für eine 2-jährige Praxiserfahrung im Angestelltenverhältnis aus der Verordnung zu streichen. Auf dieser Seite können die Resultate laufend verfolgt werden.
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